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Die Umgehungsstraße

Unsere Leitsätze:

  • B252neu sehen wir als Chance und als Herausforderung für den innerstädtischen Verkehr
  • Neue Entlastungsstraße von „Wetters neuer Mitte“ zur K123, zur Verkehrsentlastung von KiTa und Grundschule an der Amönauer Straße, wurde durch uns ins Rollen gebracht und wird weiterverfolgt
  • Wir setzen uns dafür ein, dass alle bisherigen Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen, die auf die Stadt Wetter übergehen, in einen einwandfreien verkehrstechnischen Zustand gebracht werden

Ansprechpartner: Gerd Nienhaus, Harald Althaus, Martin Krieger, Richard Heß, Lucas Fischer

Durch die in Ausführung befindliche B252neu als Ortsumgehung gibt es neue Chancen und Risiken. So ändern sich dadurch die Verkehrsflüsse, worauf wir frühzeitig reagieren müssen. Das betrifft zum einen die „Weinstraße, Obertor, Marktplatz, Fuhrstraße“, wo zumindest eine Sperrung für den Schwerlastverkehr erreicht werden muss, aber insbesondere auch die „Amönauer Straße“ als Hauptzufahrt zu „Wetters Neuer Mitte“. Die Amönauer Straße liegt direkt an der städtischen Kindertagesstätte und der stark vergrößerten und umgebauten Grundschule, bildlich gesprochen führt sie direkt über den Campus zwischen Grundschule und Turnhalle. Das bedeutet den Neubau einer belastbaren Verbindungsstraße zwischen der „Amönauer Straße“ und der K123 zu „Wetters Neue Mitte“.

Mit Fertigstellung der B252neu tritt auch der im Planfeststellungsbeschluss vereinbarte Abstufungsplan in Kraft. Hier kommt es in einigen Fällen zur Verlagerung der sogenannten Straßenbaulastträgerschaft auf die Stadt Wetter.

Im Kommunalwahlkampf 2016 haben wir u.a. öffentlich zugesagt, dass die K1 zwischen Mellnau und Simtshausen als Kreisstraße erhalten bleiben sollte. Dieses konnten wir leider nicht durchsetzen. Da in Mellnau und Oberrosphe die Sorge besteht, dass die Straße geschlossen werden könnte, werden wir sehr genau darauf achten, dass der Kreis diese und die anderen zugesagten Straßensanierungsmaßnahmen zeitlich rechtzeitig und qualitativ überzeugend durchführt (das ist durch § 11 Abs. 5 HStrG wie folgt geregelt: „Der bisherige Träger der Straßenbaulast hat dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat.“).

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf hat dazu in sein Planungs- und Bauprogramm für die Jahre 2020 bis 2023 die notwendigen Festlegungen getroffen. Es ist unsere Aufgabe in der Stadt- und Kreispolitik, darüber zu wachen.

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